Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 16.01.2025)
Leistungen mit Stern (*) sind optional hinzubuchbar.
1. Verkäufer und Montageteam
- Verkauf:
Andrej Jeremjonok
Plauener Str. 6 C, 90522 Oberasbach
Telefon: 0163-3116626
USt-IdNr.: DE334403869 - Montage:
Eduard Schimpf
Adalbert-Stifter-Str. 17, 90522 Oberasbach
Telefon: 0172-8669356
USt-IdNr.: DE365545400
2. Gewährleistungsvereinbarung
- 2 Jahre Gewährleistung auf alle montierten Elemente (ausgenommen Elektro- und Verschleißteile).
- 5 bis 10 Jahre Garantie auf die Formbeständigkeit aller Aluminiumteile (herstellerabhängig).
- Keine Gewährleistung auf:
- Erdaushub-Entsorgung*, Elektroarbeiten*, Demontagearbeiten* und Bodenbeläge wie Stein, Pflaster oder sonstige Beläge.
- Wandabdichtungen sowie die Dichtigkeit von gekoppelten Glasscheiben bei Überlängen.
- Bodenbeläge wie Flachdächer oder Balkonbeschichtungen.
- Hinweis: Bioklimatische Pergolen und Lamellendächer bieten Sonnenschutz, sind jedoch nicht komplett luft- und wasserdicht (bitte die Bedienungsanleitung des Herstellers beachten).
- Bitte beachten Sie die Reklamationshinweise der Hersteller und deren AGB.
3. Baugenehmigung
- Überdachungen und Wintergärten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
- Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt in der Verantwortung des Käufers.
4. Zahlung
- Kaufpreise und Leistungen sind bei Übergabe der Ware oder Abnahme der Leistung sowie Rechnungsstellung in Bar oder per Sofortüberweisung zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
- Fundamentarbeiten sind im Lieferumfang enthalten, können jedoch auf Wunsch des Käufers in Eigenleistung nach Absprache durchgeführt werden.
5. Versicherung und Schneeauflast
- Bitte prüfen Sie, ob Ihre Terrassenüberdachung oder Ihr Carport in Ihrer Hausratversicherung gegen Hagel und Sturm abgesichert ist und lassen Sie diese ggf. mitversichern.
- Bei starken Schneelasten sollte die Überdachung regelmäßig abgekehrt werden.
6. Bildmaterial und Werbung
- Wir behalten uns das Recht vor, Fotos der montierten Elemente für Werbezwecke (z. B. Website) zu nutzen.
- Möchte der Käufer dies nicht, muss er dies schriftlich im Vertrag unter der Sondervereinbarung angeben.
7. Montagebedingungen
- Der Käufer muss sicherstellen, dass zum vereinbarten Termin alle Voraussetzungen für eine reibungslose Lieferung oder Montage gegeben sind.
- Sollte der Montageplatz unzugänglich oder blockiert sein (z. B. durch Möbel, Pflanzen), trägt der Käufer die Kosten für eine Fehlmontage oder Zusatzarbeiten.
- Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Eigentümer des Grundstücks oder bevollmächtigt ist.
- Normale Einbauverhältnisse werden vorausgesetzt. Besondere Leistungen müssen im Kaufvertrag festgehalten werden.
8. Verzögerungen und Rücktrittsrecht
- Verzögerungen durch Wetterbedingungen (z. B. Frost, Regen) oder Lieferverzögerungen vom Hersteller berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises.
- Die Montage wird fortgeführt, sobald das Wetter es zulässt.
9. Fundament- und Bodenarbeiten
- Pflaster, Asphalt oder andere Beläge müssen vor Fundamentarbeiten vom Käufer entfernt werden.
- Der Erdaushub wird nicht entsorgt und muss vom Käufer übernommen werden.
- Die Wiederherstellung des Bodenbelags obliegt dem Käufer.
10. Schäden und Zusatzarbeiten
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Leitungen, Kabeln oder Gebäudeteilen, die nicht im Vorfeld gemeldet wurden.
- Zusatzarbeiten können auf Wunsch des Käufers gegen zusätzliche Kosten durchgeführt werden.
11. Haftung und Garantie
- Der Verkäufer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure.
- Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Selbstmontierte Bausätze oder Zusatzteile führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
- LED-Beleuchtungen können technisch bedingt nach dem Ausschalten leicht nachglimmen und gelten nicht als Mangel.
- Farbabweichungen gegenüber RAL-Farbtönen oder Farbmuster sind gemäß den Farbtontoleranzen der VdL-Richtlinien zulässig und kein Reklamationsgrund.
12. Statik und Pfostenanzahl
- Die Anzahl der Pfosten wird durch die statischen Anforderungen bestimmt.
- Sollte die tatsächliche Anzahl der Pfosten von der im Auftrag angegebenen Zahl abweichen, wird dies gemäß der Statik angepasst – dies berechtigt nicht zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag.