Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 16.01.2025)
Leistungen mit Stern (*) sind optional hinzubuchbar.

1. Verkäufer und Montageteam

  • Verkauf:
    Andrej Jeremjonok
    Plauener Str. 6 C, 90522 Oberasbach
    Telefon: 0163-3116626
    USt-IdNr.: DE334403869
  • Montage:
    Eduard Schimpf
    Adalbert-Stifter-Str. 17, 90522 Oberasbach
    Telefon: 0172-8669356
    USt-IdNr.: DE365545400

2. Gewährleistungsvereinbarung

  • 2 Jahre Gewährleistung auf alle montierten Elemente (ausgenommen Elektro- und Verschleißteile).
  • 5 bis 10 Jahre Garantie auf die Formbeständigkeit aller Aluminiumteile (herstellerabhängig).
  • Keine Gewährleistung auf:
    • Erdaushub-Entsorgung*, Elektroarbeiten*, Demontagearbeiten* und Bodenbeläge wie Stein, Pflaster oder sonstige Beläge.
    • Wandabdichtungen sowie die Dichtigkeit von gekoppelten Glasscheiben bei Überlängen.
    • Bodenbeläge wie Flachdächer oder Balkonbeschichtungen.
  • Hinweis: Bioklimatische Pergolen und Lamellendächer bieten Sonnenschutz, sind jedoch nicht komplett luft- und wasserdicht (bitte die Bedienungsanleitung des Herstellers beachten).
  • Bitte beachten Sie die Reklamationshinweise der Hersteller und deren AGB.

3. Baugenehmigung

  • Überdachungen und Wintergärten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
  • Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt in der Verantwortung des Käufers.

4. Zahlung

  • Kaufpreise und Leistungen sind bei Übergabe der Ware oder Abnahme der Leistung sowie Rechnungsstellung in Bar oder per Sofortüberweisung zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
  • Fundamentarbeiten sind im Lieferumfang enthalten, können jedoch auf Wunsch des Käufers in Eigenleistung nach Absprache durchgeführt werden.

5. Versicherung und Schneeauflast

  • Bitte prüfen Sie, ob Ihre Terrassenüberdachung oder Ihr Carport in Ihrer Hausratversicherung gegen Hagel und Sturm abgesichert ist und lassen Sie diese ggf. mitversichern.
  • Bei starken Schneelasten sollte die Überdachung regelmäßig abgekehrt werden.

6. Bildmaterial und Werbung

  • Wir behalten uns das Recht vor, Fotos der montierten Elemente für Werbezwecke (z. B. Website) zu nutzen.
  • Möchte der Käufer dies nicht, muss er dies schriftlich im Vertrag unter der Sondervereinbarung angeben.

7. Montagebedingungen

  • Der Käufer muss sicherstellen, dass zum vereinbarten Termin alle Voraussetzungen für eine reibungslose Lieferung oder Montage gegeben sind.
  • Sollte der Montageplatz unzugänglich oder blockiert sein (z. B. durch Möbel, Pflanzen), trägt der Käufer die Kosten für eine Fehlmontage oder Zusatzarbeiten.
  • Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Eigentümer des Grundstücks oder bevollmächtigt ist.
  • Normale Einbauverhältnisse werden vorausgesetzt. Besondere Leistungen müssen im Kaufvertrag festgehalten werden.

8. Verzögerungen und Rücktrittsrecht

  • Verzögerungen durch Wetterbedingungen (z. B. Frost, Regen) oder Lieferverzögerungen vom Hersteller berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises.
  • Die Montage wird fortgeführt, sobald das Wetter es zulässt.

9. Fundament- und Bodenarbeiten

  • Pflaster, Asphalt oder andere Beläge müssen vor Fundamentarbeiten vom Käufer entfernt werden.
  • Der Erdaushub wird nicht entsorgt und muss vom Käufer übernommen werden.
  • Die Wiederherstellung des Bodenbelags obliegt dem Käufer.

10. Schäden und Zusatzarbeiten

  • Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Leitungen, Kabeln oder Gebäudeteilen, die nicht im Vorfeld gemeldet wurden.
  • Zusatzarbeiten können auf Wunsch des Käufers gegen zusätzliche Kosten durchgeführt werden.

11. Haftung und Garantie

  • Der Verkäufer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • Selbstmontierte Bausätze oder Zusatzteile führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
  • LED-Beleuchtungen können technisch bedingt nach dem Ausschalten leicht nachglimmen und gelten nicht als Mangel.
  • Farbabweichungen gegenüber RAL-Farbtönen oder Farbmuster sind gemäß den Farbtontoleranzen der VdL-Richtlinien zulässig und kein Reklamationsgrund.

12. Statik und Pfostenanzahl

  • Die Anzahl der Pfosten wird durch die statischen Anforderungen bestimmt.
  • Sollte die tatsächliche Anzahl der Pfosten von der im Auftrag angegebenen Zahl abweichen, wird dies gemäß der Statik angepasst – dies berechtigt nicht zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag.