Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf – Andrej Jeremjonok / Plauener Str. 6 C / 90522 Oberasbach / 0163-3116626 / USt-IdNr. : DE334403869
Montage – Eduard Schimpf / Adalbert-Stifter-Str. 17 / 90522 Oberasbach / 0172-8669356 /USt-IdNr. : DE365545400
Gewährleistungsvereinbarung:
Für alle von uns montierten Elemente – ausgenommen Elektro-. und Verschleißteile –
übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie zwischen 5 und 10 Jahren vom Hersteller. ( Herstellerbedingt )
( betrifft Terrassenüberdachung und Carport aus Aluminium )
Die Leistungen beinhalten keine Erdaushubmitnahme* , keine Elektroarbeiten*, keine Demontagearbeiten*, keine Stein, Pflasten oder sonstige Beläge*. Auf Bodenbeläge oder deren Dichtigkeit ( wie z.B. Tiefgarage oder Flachdächer sowie Balkonbeschichtung) übernehmen wir keinerlei Haftung. Standardgemäß keine Gewärleistung auf Wandabdichtung. Auf gekoppelte Glasscheiben ( bei Überlänge ) wird keine Gewärleistung auf Dichtigkeit übernohmen.
Manchen Pergolen sowie Lamellendächer unserer Hersteller, sind bioklimatische Sonnenschutz, die Lamellendächer können daher nicht komplett Luft- und Wasserdichtigkeit sein.
( Bitte beachten Sie hierfür die Bedienungsanleitung der Hersteller )
Bitte beachten Sie die Reklamation Hinweise sowie die AGB unserer Produkte sowie ggf. deren Hersteller.
Baugenehmigung:
Überdachungen und Wintergärten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortung des Kunden bzw. Käufer.
Bei einem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung und Abnahme.
Zahlung:
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kaufpreise und Preise für sonstige Leistungen bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Leistung und Aushändigung
oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in BAR oder per SOFORTÜBERWEISUNG fällig.
Fundamentarbeiten sind im Lieferumfang enthalten ( dürfen auf Kundenwunsch in Eigenleistung nach einer Absprache auf Richtigkeit gegen einer vereinbarten Begünstigung getätigt werden)
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Hausratversicherung ob Ihre Terrassenüberdachung / Carport mit versichert ist. ( Hagel,Sturm usw.) Ggf. lassen Sie die Überdachung mit versichern.
Bei starken Schneelasten sollten die Überdachung ggf. abgekehrt werden.
Für alle von uns montierte Elemente, nehmen wir uns das Recht die abzufotografieren und ggf. das Bildmaterial für Werbung, Website, oder ähnliches verwenden zu dürfen. Sollten Sie es nicht wünschen, bitten wir Sie um eindeutige Äußerung in schriftlicher Form auf diesem Dokument ( unter der Sondervereinbarung ) zu notieren.
Bei allen Produkten die von uns oder unserer Subunternehmer montiert wurden, erlauben wir uns ein Werbeschild – Markenschild an von uns gewählter Stelle zu plazieren bzw. zu befestigen. Sollten Sie es nicht wünschen, bitten wir Sie um eindeutige Äußerung in schriftlicher Form auf diesem Dokument ( unter der Sondervereinbarung ) zu notieren.
Montagebedingungen:
Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefer oder Montagetermin, Einwandfrei und reibungslose Voraussetzungen für eine Liefer oder Montage gegeben sind. Er verpflichtet sich dem Lieferanten die Aufwendung zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, eine Montage oder Lieferung zum vereinbarten Liefertermin nicht begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.
Mit der Unterschrift versichert der Käufer der Grundstückeigentümer oder dessen Bevollmächtigter zu sein!
Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten vorausgesetzt. Der Montageplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. ( Besondere Leistungen können vereinbart werden. Müssen aber im Kaufvertrag notiert werden. ).
Wir versuchen stets unsere Einbautermine / Liefertermine einzuhalten, sollten wir aus irgendein ( Wetterbedingt, Lieferverzug vom Hersteller oder ähnliches ) Grund das Einbaudatum nicht einhalten zu können, so bitten Sie um Ihren Verständnis, dies stellt aber kein Stornier oder Wertminderungsgrund dar.
Wo Fundamentarbeiten ausgeführt werden , müssen Pflaster, Asphalt oder sonstige Beläge von Käufer entfernt werden. Der Verkäufer oder das Montageteam übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitung, Kabel und sonstigen im Boden oder an den im Gebäude gelegenen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind.
Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbeläge nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Falls Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung von Käufer von Lieferanten oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Kosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden.
Falls die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Käufer und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen ( Sachschäden) entstehen, hat der Verkäufer bzw. Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.
Die Anzahl der Pfosten des Terrassenüberdachung wird durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemäß Statik verbaut. Dies begründet kein Recht des Kunden auf Mangel oder Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie auf Minderung des Kaufpreises.
Terrassenmöbel oder ähnliches Zubehör ist vom Käufer von der Baustelle zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, übernimmt der Lieferant oder das Montageteam keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt darf der Bauausführung kein Hindernisse aufweisen, ansonsten muss entweder die Montage abgebrochen werden und eine Fehlmontage berechnet werden oder die notwendige Zusatzarbeiten durchgeführt werden. Diese müssen mit Mehrkosten für den Kunden berechnet werden.
Während der Montagearbeit darf weder das Montageteam noch das Werkzeug, Fahrzeug oder sonstiges aus Datenschutzgesetz- nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Können Montagen wetterbeding nicht durchgeführt werden ( z.B Frost, Regen usw.)
besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Schadensersatz. Die Montagearbeit wird dann sobald das Wetter es zulässt fortgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. möglichen Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen. Die Entscheidung für den entsprechenden Zeitpunkt ist der Firma zu gewähren.
Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/ oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterungen von Pflaster erfolgt bauseits und gehört zu den Aufgaben des Kunden dies entsprechend zu beauftragen.
Der Aushub der für die Fundamentarbeiten entstehen wird nicht entsorgt. Aus technischen Gründen können LED nach dem Ausschalten weiter glimmen, dies ist technisch bei den aufgrund der Größe verwendeten Bauteile anders nicht lösbar und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Die Endreinigung von montierte Elemente ist nicht im Angebot mit inbegriffen. Sollten die gelieferten bzw. montierte Elemente leichte farbliche Abweichungen wie auch kleine Unebenheiten sowie kleine Kratzer
aufweisen so stellt es keine Reklamationsgrund dar.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin dass bei einer Selbstmontage ( Bausatz ) oder selbst montierten Zusatzteilen der Garantieanspruch erlischt.
Farbabweichungen gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der VdL Richtlinien zulässig.
Mit der Unterschrift des Käufers bzw. Auftraggeber werden die allgemeine Geschäftsbedingungen und Montagebedingungen zugestimmt. Der Käufer versichert die AGB gelesen und verstanden
zu haben.